Für im Inland steuerbare Umsätze ist der Empfang und die Verarbeitung einer E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ab 1. Januar 2025 im Unternehmen zu ermöglichen – ohne vorherige Zustimmung des Empfängers.
Doch was brauche ich dafür? Im Zweifel reicht eine E-Mailadresse – denn damit kann ich diese Rechnungen zumindest empfangen.
Wer dann noch sehen will, was in der Rechnung steckt, benötigt ein Anzeigewerkzeug. Hierzu gibt es bspw. den E-Rechnungsviewer. Dies ist eine kostenlose Softwarelösung zur Visualisierung und Validierung von elektronischen Rechnungen.
Einzelne Rechnungsdatensätze können hochgeladen werden, in einer HTML-Vorschau angezeigt werden und als PDF-Datei heruntergeladen werden. Da der Viewer frei zugänglich ist, beschränkt sich seine Nutzung nicht auf bayerische Kommunen.