Empfangspflicht für E-Rechnung ab 2025

Für im Inland steuerbare Umsätze ist der Empfang und die Verarbeitung einer E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ab 1. Januar 2025 im Unternehmen zu ermöglichen – ohne vorherige Zustimmung des Empfängers.

Doch was brauche ich dafür? Im Zweifel reicht eine E-Mailadresse – denn damit kann ich diese Rechnungen zumindest empfangen.

Wer dann noch sehen will, was in der Rechnung steckt, benötigt ein Anzeigewerkzeug. Hierzu gibt es bspw. den E-Rechnungsviewer. Dies ist eine kostenlose Softwarelösung zur Visualisierung und Validierung von elektronischen Rechnungen.

Einzelne Rechnungsdatensätze können hochgeladen werden, in einer HTML-Vorschau angezeigt werden und als PDF-Datei heruntergeladen werden. Da der Viewer frei zugänglich ist, beschränkt sich seine Nutzung nicht auf bayerische Kommunen.

Beispielrechnung

Prüf-Tool des bayerischen Staatsministeriums für Digitales

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