Beweiskraft von E-Mails vor Gericht

Ein sehr interessanter Artikel auf anwalt.de erläutert die Beweiskraft von E-Mails.

Die Verwendung von digitalen Signaturen kann sich also auszahlen. Wir im Unternehmen versenden bereits seit Jahren ausschließlich digital signiert. Zur Anwendung kommt hierbei AXIGEN als Mailserver und enQsig als Gateway zur Signierung und Verschlüsselung.

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