Cloud-Dienste und Safe-Harbor

Das kürzlich veröffentlichte “Safe-Harbour-Urteil” wird die Datenschützer noch einige Zeit beschäftigen. Microsoft und Google sehen sich gut gerüstet, da die Rechenzentren für deutsche Kunden innerhalb der EU stehen.

Eine rechtliche Beratung zur Sachlage kann und darf an dieser Stelle nicht gegeben werden.

Auch wenn die bekannten Cloud-Dienste von diesem Urteil nicht betroffen sind, bleibt die Kernfrage, wie häufig man sich auf dünnes Eis bewegen will.

Wäre ein Cloud-Anbieter in Deutschland nicht sinniger oder lieber gleich selbst hosten? Ihre Meinung ist gefragt!

 

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